Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,
nach wie vor besteht Verunsicherung bzgl. der Inanspruchnahme einer zahnärztlichen Behandlung.
Gemäß der Niedersächsischen Verordnung vom 25. Januar sind Zahnarztbesuche auch in der gegenwärtigen
aktuellen Situation nebst sämtlichen (!) Behandlungen ausdrücklich erlaubt!
Darüberhinaus haben wir uns in vorausschauender Weise mit mehr als ausreichender Schutzausrüstung ausgestattet,
ein Engpaß besteht trotz irreführender Veröffentlichungen in der Tagespresse nicht!
Sollten Sie zum Kreis der COVID-19-Erkrankten gehören oder unklare Symptome aufweisen,
kontaktieren Sie die Praxis bitte vorher telefonisch.
Ihr Praxisteam Dr. Rüdiger Bahr & Udo Figge
Die Kieferorthopädie bezeichnet einen spezialisierten Teilbereich der Zahnmedizin, der sich mit der Diagnostik, Vorbeugung und Therapie von Zahn- und Kieferfehlstellungen befasst.
Nicht alle vom optimalen Gebiss abweichenden Befunde sind behandlungsbedürftig. Aus medizinischen Gründen ist eine kieferorthopädische Behandlung jedoch angezeigt, wenn
Eine kieferorthopädische Behandlung kann darüber hinaus aus ästhetischen Gründen angezeigt sein, wenn sichtbare Fehlstellungen wie z.B. stark vorstehende Frontzähne, außen stehende Eckzähne oder Lücken zu einer psychischen Beeinträchtigung des Betroffenen führen.
Mittlerweile stehen der modernen Kieferorthopädie zahlreiche und hochkomplexe Diagnostik- und Therapieverfahren zur Verfügung. Diese auszuwählen und anzuwenden erfordert unserer Ansicht nach eine spezielle Aus- und Weiterbildung, die nur ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie vorweisen kann.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an wir überweisen Sie gerne in eine Beratungssprechstunde.